Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung ohne Anfangs- und Endsaldo ist unwirksam/ Fiktion der Genehmigung der Abrechnung nicht zulässig; §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 5 WEG
AG Schwerin, AZ: 14 C 436/15, 15.07.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 183/15, 29.09.2015
-
AG Erfurt, AZ: 2 C 12/13, 07.07.2015
-
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 124/11, 06.01.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Beschlussanfechtung Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Arzthaftung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Abmahnung Eigentümerversammlung Nachbarrecht Treppenlift Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Makler Veränderung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Beschluss Kurioses Schimmel Abschleppen Verwalter Einstimmigkeit Miete Garage Protokoll Beirat Wurzeln Mietminderung Kündigung Tierhaltung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
