Detailansicht Urteil
Verwalter darf nach erfolgreicher Anfechtung der Jahresabrechnung einen Rechtsanwalt auf Kosten der Gemeinschaft mit der Erstellung der zu korrigierenden Abrechnung beauftragen; §§ 21, 27 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 46/16, 11.08.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Haftung fehlerhafte Beschlussanfechtung
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Telefonwerbung Gegenabmahnung Nachbarrecht Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Abschleppen Miete Schimmel Verwaltungsbeirat Makler Wohnungseigentümer Beirat Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Anfechtungsklage Verwalter Kündigung Treppenlift Mietminderung Abmahnung Kurioses Verkehrsunfall Protokoll Arzthaftung Veränderung Sondereigentum Garage Beschluss Gemeinschaftseigentum Wurzeln Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Ein Verwalter, der eine fehlerhafte Abrechnung erstellt hat, muss diese selber korrigieren. Wenn er sich der Hilfe Dritter bedient, so kann dies nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen, zumal ihm im Rahmen des Anfechtungsprozesses die Rechtsauffasung des Gerichtes zur Kenntnis gereicht wurde und er die Korrektur seiner Abrechnung daran ausrichten konnte.