Detailansicht Urteil
Verwalter darf Jahresabrechnung nicht bis zur gerichtlichen Klärung seiner Bestellung zurückstellen/ Gericht darf Streitwert auch zuungunsten des Beschwerdeführers einer Streitwertbeschwerde abändern; §§ 21, 27 WEG; 63 GKG
LG Dortmund, AZ: 1 T 77/17, 28.08.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streiwertfestsetzung Streitwertbeschwerde Abänderung Wohnungseigentümer Anspruch Erstellung Beschlussfassung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Beschluss Teilungserklärung Wurzeln Kündigung Garage Schimmel Beirat Jahresabrechnung Anfechtungsklage Verwalter Wohnungseigentümer Kurioses Abschleppen Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Miete Einstimmigkeit Tierhaltung Nachbarrecht Veränderung Mietminderung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Treppenlift Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Arzthaftung Protokoll Makler Organisationsbeschluss Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
