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WEG-Verwalter muss Wohnungseigentümer jederzeit Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren; §§ 21 WEG, 269 BGB
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/16, 11.08.2017
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Keywords: Einsichtsrecht verwalterunterlagen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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