Detailansicht Urteil
Unbestimmter Antrag einer Anfechtungsklage kann nur innerhalb der Anfechtungsfrist nachgebessert werden; § 46 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 56/16, 28.06.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Bestimmtheit Antrag materielle Ausschlussfrist NAchbesserung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Anfechtungsfrist Begründungsfrist
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Abschleppen Gemeinschaftseigentum Makler Tierhaltung Telefonwerbung Protokoll Eigentümerversammlung Wurzeln Wirtschaftsplan Garage Einstimmigkeit Gegenabmahnung Abmahnung Sondereigentum Anfechtungsklage Kurioses Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Beirat Arzthaftung Veränderung Treppenlift Organisationsbeschluss Kündigung Schimmel Miete Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Verwalter Beschluss Wohnungseigentümer Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!