Detailansicht Urteil
Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten oder eine Stornogefahrmitteilung versenden; §§ 87a Abs. 3, 92 Abs. 2 HGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 310/09, 01.12.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Versicherungsmakler Rechtsanwalt Frank Dohrmann Provisionsrückzahlung
Ähnliche Urteile
- Zur Unterbrechung der Verjährung mehrerer im Mahnbescheid geltend gemachter Forderungen/ Zum unsubstanitiierten Sachvortrag eines Versicherers bei der Geltendmachung von Provisionsrückforderungen; §§ 87a, 92, 94 HGB
- Versicherer hat Provisonsanspruch nur bei ordnungsgemäßer Nachbearbeitung oder bei Stornogefahrmitteilung; §§ 87a, 92, 94 HGB
- Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten, um Provisionsansprüche zurückfordern zu können; §§ 87a, 92, 94 HGB
- Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten, um Provisionsansprüche zurückzufordern; §§ 87a, 92, 94 HGB
- Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten oder eine Stornogefahrmeldung versendsen; §§ 92 Abs. 2, 87 a Abs. 3 S. 2 HGB; 85, 234ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Eigentümerversammlung Tierhaltung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Schimmel Arzthaftung Beirat Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Garage Wurzeln Beschluss Anfechtungsklage Abschleppen Verwaltungsbeirat Sondereigentum Mietminderung Makler Miete Kurioses Jahresabrechnung Nachbarrecht Kündigung Treppenlift Veränderung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Verwalter Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Abmahnung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
