Detailansicht Urteil
Grundstückseigentümer haftet für herabfallendes Laub bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen des Baumes zum Nachbargrundstück; §§ 54 Abs. 2 Nds. NachbarrechtsG; 910 Abs. 2, 906 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 analog, 1004 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 102/03, 14.11.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 8/17, 27.10.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abstandsfläche Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Laub Baum Blatt Bläter herabfallen Reinigung Nachbargrundstück
Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
- Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Kurioses Garage Nachbarrecht Wirtschaftsplan Treppenlift Sondereigentum Verkehrsunfall Gegenabmahnung Schimmel Anfechtungsklage Wurzeln Jahresabrechnung Protokoll Mietminderung Tierhaltung Nutzungsentschädigung Makler Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Abschleppen Eigentümerversammlung Verwalter Abmahnung Miete Organisationsbeschluss Arzthaftung Einstimmigkeit Beschluss Veränderung Beirat Teilungserklärung Telefonwerbung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!