Detailansicht Urteil
Grundstückseigentümer haftet für herabfallendes Laub bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen des Baumes zum Nachbargrundstück; §§ 54 Abs. 2 Nds. NachbarrechtsG; 910 Abs. 2, 906 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 analog, 1004 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 102/03, 14.11.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 8/17, 27.10.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abstandsfläche Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Laub Baum Blatt Bläter herabfallen Reinigung Nachbargrundstück
Ähnliche Urteile
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- § 281 BGB findet auf den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Überwuchs [Wurzelbrut] durch Nachbargrnudstück) keine Anwendung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Beschluss Veränderung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Protokoll Gegenabmahnung Miete Treppenlift Organisationsbeschluss Wurzeln Sondereigentum Nachbarrecht Wohnungseigentümer Mietminderung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Schimmel Verkehrsunfall Beirat Einstimmigkeit Abmahnung Jahresabrechnung Kündigung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Tierhaltung Makler Garage Abschleppen Teilungserklärung Kurioses Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!