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Zur Ermächtigung des teilenden Wohnungseigentümers zur nachträgllichen Aufteilung von Sondernutzungsrechten (hier: Stellplätze); §§ 15 Abs. 3 WEG; 1004 BGB, 265f ZPO
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 145/16, 05.12.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 125/11, 20.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stellplätze Sondernutzungsrecht Aufteilung REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Stellplatz Parkplatz nachträgliche Aufteilung
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- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
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