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Eigentümer haftet nicht für beauftragten Handwerker, wenn dieser das Haus des Nachbarn beschädigt; §§ 278, 280, 831 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 199/17, 12.03.2018
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LG Essen, AZ: 13 S 28/18, 17.09.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schaden Beschädigung Schadensersatz Haftung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Grundstücksnachbar Nachbargrundstück Dach 906 280 BGB
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