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Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 f TierschutzG führt nicht zur Nichtigkeit eines Hundetrainervertrages; § 134 BGB
LG Essen, AZ: 13 S 13/18, 18.04.2018
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AG Bottrop, AZ: 8 C 135/17, 18.01.2018
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AG Essen-Borbeck, AZ: 6 C 72/16, 13.12.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arglistige Täuschung Anfechtung Vertrag Hundeausbilder Hundeschule Rechstanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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