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Anspruch auf Rückbau eines Überbaus muss nicht gegen alle Miteigentümer geltend gemacht werden; §§ 902, 912, 990 BGB; 62 ZPO
		LG Essen, AZ: 13 S 8/18, 22.06.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Verjährung 902 BGB Duldungsanspruch Beseitigungsanspruch 1004 bgb Grundstücksgrenze nachbargrundstück		
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