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Zur Darstellung einer Jahresabrechnung/ Gericht kann die Bildung einer angemessenen Instandsetzungsrücklage gem. § 21 Abs. 8 WEG festlegen
LG Dortmund, AZ: 1 S 30/18, 19.06.2018
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG Dortmund hat bei Ersetzungsklagen gem. § 21 Abs. 8 WEG bisher immer sehr zurückhaltend geurteilt. Vorliegend hat das LG Dortmund zu Recht die Weigerung der Eigentümer zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage zum Anlaß genommen, eine Ersetzung vorzunehmen und dabei § 28 Abs. 2 Satz 1 II. BV als Grundlage für die Höhe einer angemessenen Rücklagenbildung angesehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop ersetzungsklage
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