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Fehlerhaftes Protokoll erstellt - Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem Verwalter fristlos kündigen
AG Langenfeld (Rhld.), AZ: 64 C 95/16, 16.08.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abberufung fristlose Kündigung Verwaltervertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Anfechtungsklage
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Dennoch durfte das Amtsgericht die Klage vorliegend nicht mit der Begründung abweisen, der Verwalter habe den Beschluss über seine fristlose Abberufung falsch protokolliert. Denn im Zeitpunkt der Beschlussfassung, lag dieser Kündigungsgrund noch gar nicht vor. Später bekannt gewordene Kündigungsgründe, die nicht Gegenstand der Beschlussfassung waren, dürfen bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abberrufung aber nicht berücksichtigt werden.
Insoweit hätte es eines weiteren Beschlusses bedurft, der auf einer neuen Eigentümerversammlung oder im Wege des Umlaufbeschlusses die Abwahl wegen Protokollierungsfehler zum Gegenstand hat.