Detailansicht Urteil
Bei Geschlechtsumwandlung erfolgt im Grundbuch kein Eigentümerwechsel, sondern eine Namensänderung;§§ 12c GBO; 1, 5 TSG
KG Berlin, AZ: 1 W 439/17, 08.03.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZB 12/14, 03.02.2015
-
KG Berlin, AZ: 1 W 48/14, 30.10.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbucheintragung geschlechtsumwandlung Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Transsexuellengesetz Gleichstellung
Ähnliche Urteile
- Wer haftet für das Verschließen einer neu entstandenen Dehnungsfuge nach Abriss und Neubau des Nachbargebäudes?
- Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Eigentumswohnung - Vorlage von Ordnern und Datenräumen kann zu wenig sein; §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB
- Gemeinde kann neben öffentlich rechtlichen Ansprüchen auch Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB geltend machen
- Grunddienstbarkeit begründet Beseitigungsanspruch bereits existierender Gebäude (hier: Garage, Haus); § 1028 BGB
- formlose Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung; § 873 Abs.2 BGB ?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Treppenlift Schimmel Kündigung Garage Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Abschleppen Verwalter Wurzeln Abmahnung Wohnungseigentümer Makler Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Kurioses Protokoll Organisationsbeschluss Beschluss Jahresabrechnung Tierhaltung Miete Anfechtungsklage Sondereigentum Verkehrsunfall Arzthaftung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Mietminderung Veränderung Teilungserklärung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
