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Verwalter haftet gem. § 280 BGB für Verfahrenskosten, auch wenn das Gericht von der Anwenung des § 49 Abs. 2 WEG absieht/ Wohnungseigentümer müssen mit der Einladung alle wesentlichen Informationen mitgeteilt werden
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 6/16, 15.03.2018
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 1/13, 20.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: wichtigen Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Nichtigkeit bestimmtheit rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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