Detailansicht Urteil
Zum Streitwert einer Klage auf künftige Leistung eines Dauerschuldverhältnisses
OLG Dresden, AZ: 5 W 745/12, 02.08.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 146/10, 04.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Geschäftswert Streitwert Gebühren künftige Leistung Zahlung Miete Nutzungsentschädigung Räumung Mieter Vermieter Kündigung § 3 4 9 ZPO. Jahreswert Jahresbetrag Zeitpunkt Schätzung Jahresmiete zukünftig zukünftige Besorgnis der Nichterfüllung Vorausklage Fälligkeit
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Mietminderung Einstimmigkeit Garage Beirat Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Schimmel Arzthaftung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Abmahnung Protokoll Sondereigentum Anfechtungsklage Miete Abschleppen Nachbarrecht Kurioses Jahresabrechnung Tierhaltung Treppenlift Kündigung Veränderung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Teilungserklärung Beschluss Makler Eigentümerversammlung Wurzeln Verwalter Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!