Detailansicht Urteil
Anrechnung einer Mietminderung auf den Anspruch auf Schadensersatz aus § 536 a BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 264/12, 08.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abmahnung Abmahnanwalt Mieter Vermieter Nebenkosten Mangel Mängel Undichte Fenster Zug Zugluft Minderung Mietminderung Heizung Kosten Heizkosten § 536 536 a BGB Wohnung Mietvertrag Schadenersatz Schadensersatz Anspruch Anrechnung
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Verwalter Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Kurioses Mietminderung Verwaltungsbeirat Tierhaltung Abmahnung Jahresabrechnung Treppenlift Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Gegenabmahnung Garage Sondereigentum Miete Kündigung Veränderung Protokoll Beirat Beschluss Teilungserklärung Telefonwerbung Anfechtungsklage Nachbarrecht Einstimmigkeit Schimmel Wurzeln Makler Arzthaftung Abschleppen Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
