Detailansicht Urteil
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Mietmängeln; § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB
		BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 223/04, 25.01.2006
		Entscheidung
im Volltext
herunterladen
			
		im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
			
		
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag vermieter		
	Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
 - Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
 - Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
 - Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
 - Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
 
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Makler Veränderung Anfechtungsklage Sondereigentum Wohnungseigentümer Nachbarrecht Abmahnung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Kurioses Beschluss Gemeinschaftseigentum Wurzeln Eigentümerversammlung Schimmel Tierhaltung Jahresabrechnung Kündigung Treppenlift Teilungserklärung Mietminderung Telefonwerbung Arzthaftung Abschleppen Beirat Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Protokoll Miete Verwalter Wirtschaftsplan Garage Verkehrsunfall 	
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
		Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte? 
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
