Detailansicht Urteil
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Mietmängeln; § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 223/04, 25.01.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag vermieter
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Veränderung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Kündigung Einstimmigkeit Nachbarrecht Gegenabmahnung Verwalter Eigentümerversammlung Abmahnung Beirat Arzthaftung Protokoll Schimmel Treppenlift Abschleppen Garage Miete Verkehrsunfall Jahresabrechnung Teilungserklärung Tierhaltung Kurioses Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Makler Mietminderung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!