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Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen haben keine Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnung und begründen keine Mietminderung; §§ 556a BGB; 20 Abs. 2 NMV 1970
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 173/17, 16.01.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Nutzungsbeschränkung Nutzungsuntersagung Mietvertrag Nebenkostenabrechnung Grundfläche
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