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Ausübung der Verlängerungsoption eines Mietvertrages bedarf nicht der Schriftform i.S.d. § 550 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 78/17, 21.11.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: gewerblicher Mietvertrag Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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