Detailansicht Urteil
Streitwert bei Klage auf Verwalterzustimmung zur Veräußerung; §§ 26 Nr. 8 ZPOEG, 12 Abs. 3 S 2 WEG, 49a GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 25/18, 15.11.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung erwerber rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zwangsversteigerung Zwangsvollstreckung Wohnungseigentümer
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Protokoll Mietminderung Arzthaftung Anfechtungsklage Veränderung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Schimmel Teilungserklärung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Treppenlift Wohnungseigentümer Garage Kündigung Beschluss Kurioses Nutzungsentschädigung Miete Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Verwalter Gegenabmahnung Makler Tierhaltung Verkehrsunfall Sondereigentum Verwaltungsbeirat Beirat Abschleppen Abmahnung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
