Detailansicht Urteil
Mieter steht nach Zustimmung zur Mieterhöhung kein Widerrufsrecht zu; §§ 312, 312c, 355, 558a, 558b BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/17, 17.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Beirat Miete Abschleppen Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Abmahnung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Verwalter Schimmel Teilungserklärung Kündigung Beschluss Anfechtungsklage Nachbarrecht Mietminderung Wurzeln Arzthaftung Treppenlift Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Eigentümerversammlung Sondereigentum Protokoll Kurioses Gegenabmahnung Makler Wirtschaftsplan Veränderung Garage Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!