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Im Gewerbemietrecht dürfen Heizkosten auch rein verbrauchsabhängig abgerechnet werden; §§ 133 BGB, 7, 10 HeizkostenVO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 46/18, 30.01.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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