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Vom Mieter auf eigene Kosten eingebrachte Einrichtungen dürfen bei Mieterhöhung nicht berücksichtigt werden; §§ 558 Abs. 2 u. 6 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 52/18, 24.10.2018
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Keywords: Mietspiegel Rechtsanwalt frank Dohrmann selbst eigenarbeit eingebracht einbringen Bottrop
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