Detailansicht Urteil
Vollstreckungsorgane müssen bei Wohnungsdurchsuchung keine Schuhe ausziehen
LG Limburg, AZ: 7 T 18/12, 13.02.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Gelsenkirchen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Zwangsvollstreckung Schuhe Straßenschuhe Gerichtsvollzieher Vollstreckungsorgan Hausdurchsuchung Beschwerde Vollstreckung § 793, 567 ZPO Türke Türken türkische Kulturkreise Spass witzige Urteile lustige Wohnung Wohnungsdurchsuchung Duldung kurioses
Ähnliche Urteile
- Kein sofortiges Anerkenntnis einer Vollstreckungsabwehrklage nach Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Aufrechnung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss auch bei Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung möglich; §§ 86 VVG; 407, 412 BGB
- Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit?
- Beweislast bei Behauptung des Nichterhalts eines Fax durch den Empfänger
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Sondereigentum Treppenlift Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Abmahnung Anfechtungsklage Schimmel Kündigung Veränderung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Einstimmigkeit Wurzeln Kurioses Protokoll Arzthaftung Beirat Makler Tierhaltung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Miete Telefonwerbung Abschleppen Jahresabrechnung Verwalter Mietminderung Garage Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!