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Obdachlosenheim im Teileigentum zulässig??? - §§ 15 Abs. 1 u. 3 WEG
		BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 330/17, 08.03.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch rechtsanwalt Frank Dohrmann Asylanten Zweckbestimmung Teilungserklärung Bottrop		
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- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
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