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Streitwert bei einer Anfechtungsklage ist bei mehreren Klägern verschiedener Eigentumswohnungen zu addieren; § 49a GKG
OLG Hamburg, AZ: 2 W 88/18, 20.11.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosteninteresse Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Gebührenstreitwert Anfechtungsklage begrenzung Deckelung
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