Detailansicht Urteil
Anfechtungskläger muss dem Gericht den Streitwert unverzüglich zur Fristwahrung mitteilen; § 46 WEG; 253, 167 ZPO
AG Essen-Borbeck, AZ: 64 C 21/17, 19.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Köln, AZ: 29 S 90/10, 13.01.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Nachbarrecht Tierhaltung Verwalter Protokoll Jahresabrechnung Kurioses Sondereigentum Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Veränderung Arzthaftung Verkehrsunfall Abmahnung Nutzungsentschädigung Beschluss Wirtschaftsplan Miete Schimmel Kündigung Makler Wohnungseigentümer Treppenlift Beirat Einstimmigkeit Garage Wurzeln Teilungserklärung Abschleppen Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Telefonwerbung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
