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Zur Rechtsmissbräuchlickeit eine Gegenabmahnung, § 8 Abs. 4 UWG
OLG Hamm, AZ: I-4 U 175/10, 20.02.2011
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Abmahnung Gegenabmahnung Anwaltsgebühren Kostenerstattung Rechtsmissbrauch Rechtsmißbrauch Aufrechnung 8 Abs. 4 UWG Wettbewerbsrecht gewerblicher Rechtsschutz rechtsmissbräuchlich rechtsmißbräuchlich § 12 I 2 UWG
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