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juristische Person kann nicht Mieter über Wohnraum sein, §§ 580a, 573 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/07, 16.07.2008
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Keywords: Mischmietverhältnis Gewerbe Miete Mieter Kündigung Frist Kündigungsfrist Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Dorsten Oberhausen Mülheim Wohnung Wohnzwecke Wohnzweck Wohnzwecken Vermieter Mietvertrag Auslegung GmbH Untervermietung Weitervermietung
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