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Keine Rechtskrafterstreckung bei einer Entscheidung nach §§ 49 Abs. 2 WEG; 99 Abs. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 164/09, 18.08.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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