Detailansicht Urteil
Zur wiederholenden Beschlussfassung eines rechtswidrigen Erstbeschlusses, §23 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 225/11, 21.06.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschluss Beschluß Anfechtung Verwalter faktischer Anfechtungsklage Erstbeschluss Zweitbeschluss formelle materielle Mängel Mangel formeller materieller Wiederholung Wiederholungsbeschluss Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Oberhausen Mülheim Dorsten
Ähnliche Urteile
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Beschluss Arzthaftung Nutzungsentschädigung Abmahnung Veränderung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Treppenlift Kündigung Beirat Protokoll Tierhaltung Verkehrsunfall Schimmel Telefonwerbung Wirtschaftsplan Verwalter Kurioses Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Wohnungseigentümer Makler Gegenabmahnung Anfechtungsklage Wurzeln Organisationsbeschluss Miete Garage Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Mietminderung Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Ging es um die Bestellung des Verwalters, ist zu berücksichtigen, dass der Verwalter bis zur rechtskräftigen Aufhebung durch die Gerichte berechtigt ist, eine erneute Beschlussfassung nebst Einberufung einer Eigentümerversammlung herbeizuführen. Auch wenn der Erstbeschluss zur Verwalterwahl rechtswidrig war, bleibt der "faktische Verwalter" bis zur rechtskräftigen Beschlussaufhebung zur Einberufung einer Versammlung berechtigt mit der Folge, dass die Wiederholungsbeschlüsse formell ordnungsgemäß zustande kommen können.
Nur im Falle der Nichtigkeit des Erstbeschlusses ist eine "Heilung" nicht mehr möglich.