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Zur wiederholenden Beschlussfassung eines rechtswidrigen Erstbeschlusses, §23 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 225/11, 21.06.2012
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Keywords: Beschluss Beschluß Anfechtung Verwalter faktischer Anfechtungsklage Erstbeschluss Zweitbeschluss formelle materielle Mängel Mangel formeller materieller Wiederholung Wiederholungsbeschluss Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Oberhausen Mülheim Dorsten
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- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
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Ging es um die Bestellung des Verwalters, ist zu berücksichtigen, dass der Verwalter bis zur rechtskräftigen Aufhebung durch die Gerichte berechtigt ist, eine erneute Beschlussfassung nebst Einberufung einer Eigentümerversammlung herbeizuführen. Auch wenn der Erstbeschluss zur Verwalterwahl rechtswidrig war, bleibt der "faktische Verwalter" bis zur rechtskräftigen Beschlussaufhebung zur Einberufung einer Versammlung berechtigt mit der Folge, dass die Wiederholungsbeschlüsse formell ordnungsgemäß zustande kommen können.
Nur im Falle der Nichtigkeit des Erstbeschlusses ist eine "Heilung" nicht mehr möglich.