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Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung der Verwalterwahl nach Neuwahl des Verwalters?
LG Berlin I, AZ: 55 S 30/19, 21.01.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt Nichtigkeit unbestimmtheit Anfechtungsklage Anfechtungsfrist
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Ob das Rechtsschutzbedürfnis einer Verwalteranfechtung mit der Neuwahl eines anderen Verwalters entfällt, darf zumindest angezweifelt werden. Die Entscheidung des OLG Hamm, auf welche das LG Berlin Bezug nimmt, bezog sich noch auf einen Sachverhalt nach dem alten WEG-Recht.
Insbesondere dürfte die Auffassung, dass der Verwaltervertrag bei einer Anfechtung der Verwalterwahl fortgilt, heute nicht mehr vertretbar sein. Denn auch im Falle einer Neuwahl eines Verwalters während des laufenden Anfechtungsverfahrens gegen die vorherige Verwalterbestellung fällt das Rechtsschutzbedürfnis schon deshalb nicht weg, weil allein die Vergütungsfrage (mit oder ohne Verwaltervertrag) von der Verwalterbestellung abhängig ist.
Zwar hat der Verwalter, dessen Bestellung angefochten wird, für den Zeitraum bis zur Rechtskraft des Urteils die Verpflichtung zur Verwaltung und somit auch einen Anspruch auf Vergütung, allerdings nur für eine ortsübliche Vergütung, so dass eine vereinnahmte Mehrvergütung ohne bestehenden Verwaltervertrag nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung nur bei der Feststellung der Unwirksamkeit der Verwalterbestellung durchgesetzt werden kann.
Im Rahmen einer Erledigungserklärung fehlt eine rechtliche Klärung, wenn das Gericht die Kosten des Verfahrens insoweit wegen offener Rechtslage gegeneinander aufhebt und keine Entscheidung in der Sache trifft.