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Auch nach der WEG-Reform bleibt ein auf Beseitigung baulicher Veränderungen klagender Wohnungseigentümer prozessführungsbefugt; §§ 9a Abs. 2, 48 Abs. 5 WEG analog
		AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
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					LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 155/19, 28.01.2021
 
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop neues WEG		
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 - Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
 
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Um einen Anspruch künftig durchzusetzen, wird es statt eines Prozesses mehrerer Verfahren bedürfen mit langjährigen Verfahrensdauern und dem Risiko der Verjährung des eigentlichen Anspruches. Effektiver Rechtsschutz geht anders.
Aber auch das muss ein Rechtsstaat aushalten.