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Solaranlage als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, §§ 14, 22 Abs. 1 WEG; Zur Wirkung eines Beschlusses gegen Sonderrechtsnachfolger, § 10 Abs. 2 WEG a.F.
OLG München, AZ: 34 Wx 076/05, 19.09.2005
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OLG München ist in allen Punkten zutreffend. Insbesondere stellt das OLG München noch einmal klar, dass Organisationsbeschlüsse nicht selbständig anfechtbar sind, gleichwohl ein fehlerhafter Organisationsbeschluss die Rechtswidrigkeit aller auf den Organisationsbeschluss beruhenden Beschlüsse mit der Möglichkeit der Anfechtung gem. § 46 WEG zur Folge hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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