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Abzug "Neu für Alt" nur bei Wertzuwachs oder ersparten Aufwendungen für künftige Reparaturen, §§ 249, 251 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 53/87, 08.12.1987
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BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 186/96, 30.06.1997
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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