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Die Grunddienstbarkeit eines "Übergangs" gestattet auch das Befahren mit einem Pkw; §§ 874, 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 28/20, 18.09.2020
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OLG Hamm, AZ: 5 U 152/16, 06.07.2017
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Keywords: Wegerecht Fahrrecht Fahrtrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Grunddienstbarkeit Reallast Unterlassen Duldung
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