Detailansicht Urteil
Keine AGB-Kontrolle bei Teilungserklärung - Zugangsfiktion der Einladung zur Eigentümerversammlung kann wirksam vereinbart werden; §§ 10, 24 WEG; 242, 307 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 196/19, 20.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop allgemeine Geschäftsbedingungen
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Makler Verwalter Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Garage Gegenabmahnung Jahresabrechnung Beirat Telefonwerbung Arzthaftung Abschleppen Miete Anfechtungsklage Kurioses Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Treppenlift Nutzungsentschädigung Mietminderung Teilungserklärung Abmahnung Wurzeln Sondereigentum Verkehrsunfall Kündigung Protokoll Schimmel Tierhaltung Nachbarrecht Beschluss Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
