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Minderjähriger darf mit Nießbrauch belastetes Eigentum ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erwerben; §§ 104, 1643, 1821 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 127/19, 11.03.2021
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Die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Grundpfandrechts im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen ist jedenfalls dann nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt und die Auflassung und die dingliche Einigung über die Belastung gleichzeitig erfolgen.

Die Belastung bedarf nicht deshalb der familiengerichtlichen Genehmigung, weil ihre Eintragung in das Grundbuch erst nach Umschreibung des Eigentums an dem Grundstück bewilligt und beantragt wird, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Minderjähriger lediglich rechtlicher Vorteil Belastung Belastetes Vertretung Familiengericht Vollmacht Genehmigung grundstückskauf Grundstückserwerb 104 BGB