Detailansicht Urteil
Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags wegen ungenehmigter baulicher Veränderungen der Mietsache
AG Stuttgart, AZ: 35 C 1278/20, 12.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Wohnraummiete, außerordentliche Kündigung, bauliche Änderung, vertragsgemäßer Gebrauch, Verwirkung des Kündigungsrechts, Kündigung, außerordentlich, Verjährung, baulicher Maßnahme
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Wurzeln Tierhaltung Schimmel Kündigung Nachbarrecht Einstimmigkeit Telefonwerbung Wirtschaftsplan Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Garage Kurioses Makler Miete Abmahnung Teilungserklärung Sondereigentum Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Abschleppen Wohnungseigentümer Mietminderung Protokoll Beirat Gegenabmahnung Treppenlift Verwalter Beschluss Anfechtungsklage Veränderung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
