Detailansicht Urteil
Zustellungsmangel kann durch spätere Bestellung eines Rechtsanwaltes geheilt werden §§ 172 Abs. 1, 189, 271 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 48/10, 07.12.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 22/10, 06.04.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustellung Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Partei Klage Kläger Beklagter Heilung Zustellungsmangel Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Anfechtungsklage Gegenabmahnung Wurzeln Sondereigentum Verwalter Schimmel Mietminderung Verwaltungsbeirat Garage Arzthaftung Nachbarrecht Kündigung Beschluss Teilungserklärung Protokoll Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Telefonwerbung Abmahnung Verkehrsunfall Tierhaltung Veränderung Eigentümerversammlung Miete Beirat Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Makler Jahresabrechnung Abschleppen Kurioses Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
