Detailansicht Urteil
Fehlende Nutzbarkeit einer "Eventscheune" aufgrund Corona-Pandemie fällt in Risikosphäre des Mieters
AG Düsseldorf, AZ: 46 C 300/20, 29.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Ähnliche Urteile
-
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3c C 4/21, 20.07.2021
-
LG Krefeld, AZ: 2 O 546/20, 30.06.2021
-
LG München I, AZ: 8 O 7772/20, 29.04.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Corona, Miete, Mietvertrag, Hochzeit, Mangel, Kontaktbeschränkung, Pandemie, SarS-CoV-2, Covid, Covid-19, Kontakte, Unmöglichkeit, unmöglich
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Treppenlift Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Garage Beirat Abschleppen Eigentümerversammlung Tierhaltung Jahresabrechnung Nachbarrecht Verwalter Schimmel Kündigung Verkehrsunfall Veränderung Protokoll Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Beschluss Einstimmigkeit Miete Abmahnung Mietminderung Arzthaftung Telefonwerbung Makler Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Verwaltungsbeirat Wurzeln Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
