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Berufungsgericht kann Beweiswürdigung nur eingeschränkt überprüfen; §§ 529, 520 ZPO
LG Essen, AZ: 15 S 152/21, 26.10.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 257/03, 12.03.2004
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Keywords: Rechtsanwalr Frank Dohrmann Beweiswürdigung richtig falsch fehlerhaft Beweisaufnahme
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Insoweit wird man die Beweiswürdigung des Gerichts nur mit Denkfehlern, übergangenen Beweismitteln oder nicht im Urteil gewürdigte Beweismittel durch das erstinstanzliche Gericht angreifen können.