Detailansicht Urteil
Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 95/20, 02.07.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
- Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Immobilie bei Feuchtigkeit; §§ 433, 437, 444 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Arzthaftung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Beirat Tierhaltung Schimmel Kündigung Einstimmigkeit Nachbarrecht Miete Gegenabmahnung Veränderung Abmahnung Garage Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Wurzeln Protokoll Gemeinschaftseigentum Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Kurioses Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Treppenlift Mietminderung Abschleppen Verwalter Makler Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
