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Eigentümer muss grds. Überbau des Nachbarn bei nachträglich angebrachter Wärmedämmung bis zu 25 cm dulden; §§ 912 BGB; 23a NachbG NRW
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 115/20, 12.11.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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