Detailansicht Urteil
Anwalt darf auf Gewährung eines ersten Fristverlängerungsantrages vertrauen; §§ 233, 520 Abs. 2 S. 3 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 56/20, 22.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 396/12, 08.05.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 235/08, 02.10.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Berufungsbegründungsfrist Frisverlängerung Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand § 233 ZPO
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Wurzeln Beschluss Gegenabmahnung Sondereigentum Garage Veränderung Protokoll Kurioses Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Treppenlift Beirat Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Mietminderung Wohnungseigentümer Makler Einstimmigkeit Arzthaftung Abmahnung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Kündigung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Abschleppen Schimmel Teilungserklärung Verwalter Tierhaltung Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!