Detailansicht Urteil
Zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen im Sondereigentum, §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG.
OLG Hamm, AZ: 15 W 163/05, 13.02.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsänderung bauliche veränderung Küche Umbau Kinderzimmer Schlafzimmer Wohnzimmer Gemeinschaftsordnung Wohnung Nutzung Aufteilugsplan Änderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Nachbarrecht Verkehrsunfall Miete Beschluss Garage Abschleppen Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Mietminderung Abmahnung Kurioses Eigenbedarfskündigung Veränderung Schimmel Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Sondereigentum Protokoll Teilungserklärung Eigentümerversammlung Wurzeln Treppenlift Telefonwerbung Gegenabmahnung Jahresabrechnung Verwalter Tierhaltung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Beirat Kündigung Organisationsbeschluss Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!