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Dringend erforderliche Instandsetzungsmaßnahme auch ohne vorherige Beschlussfassung gerichtlich durchsetzbar;  §§ 9a, 18 Abs. 2 WEG
		AG Saarbrücken, AZ: 36 C 117/21, 28.10.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vorbefassung Wohnungseigentümerversammlung		
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Das wird in der Rechtsprechung bisher so nicht gesehen. In der Regel erfordert die Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen einen häufig langjährigen Rechtsweg, der damit beginnt, überhaupt erst mal eine Eigentümerversammlung mit dem betreffenden Tagesordnungspunkt durchzusetzen. Erst nach der Befassung und negativen Beschlussfassung wäre der Weg über eine Beschlußersetzungsklage möglich.
Diese Abkürzung mag ein prakmatischer Weg sein, dogmatisch muss aber bezweifelt werden, dass dies der richtige Weg ist.
Sollten andere Gerichte diesen Weg nicht mitgehen, besteht die Gefahr, dass die Durchsetzung des Instandsetzungsanspruchs durch ein derart verlorenes Verfahren noch weiter hingezögert wird.