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Klimaanlage als bauliche Veränderung gem. §§ 14, 22 Abs. 1 WEG ??
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 197/06, 28.11.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Klimagerät Loggia Balkon Terrasse Sichtbarkeit sichtbar geräusche Geräusch Lärm Lärmpegel dB 35 Klimaanlage Klimasplittgerät Wohnungseigentümergemeinschaft Beeinträchtigung Beseitigung Beseitigungsanspruch 1004 § BGB bauliche Veränderung Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
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- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
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