Detailansicht Urteil
Sanierungsbeschluss muss alle Gewerke berücksichtigen; § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 4/21 WEG, 24.09.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 11 C 113/21, 01.11.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Instandsetzung Instandhaltung Angebote bestimmt Bestimmtheit Bestimmbar
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Nachbarrecht Makler Tierhaltung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Treppenlift Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Kurioses Gegenabmahnung Wurzeln Mietminderung Verwalter Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Jahresabrechnung Schimmel Veränderung Wirtschaftsplan Garage Telefonwerbung Abschleppen Organisationsbeschluss Beschluss Kündigung Arzthaftung Beirat Protokoll Miete Teilungserklärung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
